StudienabsolventInnen einer österreichischen Hochschule oder Fachhochschule
StudienabsolventInnen aus Drittstaaten
Aufenthalt zur Arbeitsuche und Unternehmensgründung
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und Ihr Studium bzw. Ihre an ein Studium anschließende verpflichtende Ausbildung in Österreich als Inhaberin einer Aufenthaltsbewilligung "Student" abgeschlossen haben, können Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung "Student" um zwölf Monate zur Arbeitsuche oder Unternehmensgründung in Österreich verlängern. Dafür müssen Sie allgemeine Voraussetzungen (ausgenommen ortsübliche Unterkunft) erfüllen.
Rot-Weiß-Rot – Karte für StudienabsolventInnen
Sofern Sie innerhalb dieser zwölf Monate ein ihrem Ausbildungsniveau entsprechendes Beschäftigungsangebot eines konkreten Unternehmens (Arbeitsvertrag) erhalten, können Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte ohne Arbeitsmarktprüfung beantragen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie erhalten das für inländische StudienabsolventInnen (BerufseinsteigerInnen) ortsübliche monatliche Mindestbruttoentgelt und
- erfüllen die allgemeinen Voraussetzungen (ausgenommen ortsübliche Unterkunft und Unterhaltsmittel nach dem NAG).
Hinweis:
Für StudienabsolventInnen ist kein Punktesystem vorgesehen. Die Rot-Weiß-Rot – Karte berechtigt Sie zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem konkreten Unternehmen. Sie können eine Rot-Weiß-Rot – Karte erhalten, wenn Sie Ihr Studium an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder an einer akkreditierten Privatuniversität absolviert haben. Nachzuweisen ist, dass Sie ein Diplomstudium zumindest ab dem zweiten Studienabschnitt, ein Bachelorstudium, ein Masterstudium oder ein Doktoratsstudium erfolgreich abgeschlossen haben.
Rot-Weiß-Rot – Karte plus für StudienabsolventInnen
Sie können eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang beantragen, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate zumindest 21 Monate unter den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt waren.
Nähere Informationen zur Rot-Weiß-Rot – Karte plus finden Sie hier.
Erforderliche Dokumente für eine Rot-Weiß-Rot Karte
- gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass)
- Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45x35 mm)
- Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz, der alle Risiken abdeckt (Pflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherungspolizze)
- Berufen sich AntragstellerInnen auf Leistungen oder die Leistungsfähigkeit von verpflichteten Dritten, ist darüber jeweils ein Nachweis vorzulegen.
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums oder einer entsprechenden Ausbildung
Auf Verlangen der Behörde sind gegebenenfalls auch weitere Urkunden vorzulegen.
HINWEIS:
Eine Haftungserklärung kann bei Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung „Student“ zur Arbeitssuche oder Unternehmensgründung abgegeben werden. Der Umstieg auf eine „Rot-Weiß-Rot – Karte“ ist bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich
Praxisbeispiel „StudienabsolventInnen"
Eine südkoreanische Absolventin eines technischen Master-
studiums an einer österreichischen Fachhochschule möchte
nach Abschluss ihres Studiums weiterhin in Österreich
bleiben und hier eine Beschäftigung aufnehmen.
Sie findet nach drei Monaten einen passenden Arbeitsplatz
mit einem Gehalt, das auf einem Ihrer Qualifikation ent-
sprechenden Niveau liegt und dem einschlägigen Kollektiv-
vertrag entspricht. Da sie die Voraussetzungen erfüllt,
kann sie die Rot-Weiß-Rot – Karte beantragen.
Bild zur Verfügung gestellt von der WKÖ
Weitere Informationen und nützliche Links
Formulare