ProjektmitarbeiterInnen
Antrag
Ihr Arbeitgeber beantragt für Sie eine Beschäftigungsbewilligung (bzw. Sicherungsbescheinigung) als besonders qualifizierte Fachkraft beim zuständigen regionalen Arbeitsmarktservice (AMS).
Die Bewilligung wird erteilt, wenn
- Sie Spezialkenntnisse, ein hohes Qualifikationsniveau und entsprechende Berufserfahrung nachweisen,
- ein auf die Dauer des Projektes befristetes Arbeitsverhältnis beabsichtigt ist,
- die Arbeitsmarktprüfung des AMS ergibt, dass keine als Arbeit suchend vorgemerkte inländische oder am Arbeitsmarkt bereits integrierte Arbeitskraft auf die Stelle vermittelt werden kann, und
- der Arbeitgeber die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen einhält.
Die maximale Geltungsdauer der Beschäftigungsbewilligung beträgt grundsätzlich sechs Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Einreise und Aufenthalt
Je nach Dauer der geplanten Beschäftigung ist ein Aufenthaltsvisum der Kategorie D oder ein Schengen-Visum der Kategorie C vorgesehen.
Der Visumantrag muss vom persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland eingebracht werden.
Das Visum wird erteilt, wenn
- die allgemeinen Visavoraussetzungen erfüllt sind und
- eine Sicherungsbescheinigung des Arbeitsmarktservice (AMS) vorliegt.
Hinweis:
Sie dürfen die Beschäftigung erst nach Ausstellung des Visums aufnehmen. Es besteht kein Recht auf dauerhafte Niederlassung und Familiennachzug.
Weitere Informationen und nützliche Links
Gebühren
- Visa der Kategorie C: € 60 (eine geringere Gebühr kann sich im Einzelfall aufgrund des Bestehens eines so genannten „EU-Visaerleichterungsabkommens“ ergeben)
- Visa der Kategorie D: € 100
Formulare
Gesetze und Grundlagen
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
- Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)
- Fremdenpolizeigesetz
Links
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