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Fachkräfte in Mangelberufen

Als Staatsangehörige/r eines Drittstaats können Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte als Fachkraft für 24 Monate beantragen, wenn Sie

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Mangelberuf laut Verordnung nachweisen können,
  • ein verbindliches Arbeitsplatzangebot in Österreich haben und das Unternehmen bereit ist, Ihnen das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Mindestentgelt zu bezahlen (im Falle einer betriebsüblichen Überzahlung ist auch diese zu gewähren) und
  • nach folgenden Kriterien mindestens 55 Punkte erreichen: 

Zulassungskriterien für Fachkräfte

Punkte

Qualifikation

maximal anrechenbare Punkte: 30

abgeschlossene Berufsausbildung im Mangelberuf

30

Ausbildungsadäquate Berufserfahrung

maximal anrechenbare Punkte: 20

Berufserfahrung (pro Halbjahr)

Berufserfahrung in Österreich (pro Halbjahr)

1

2

Sprachkenntnisse

maximal anrechenbare Punkte: 25

Deutschkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung auf einfachstem Niveau (A1-Niveau)

5

Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A2-Niveau)

10

Deutschkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau)

15

Englischkenntnisse zur vertiefenden elementaren Sprachanwendung (A2-Niveau)5

Englischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau)

10

Französischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau)

5

Spanischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau)

5

Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse zur selbständigen Sprachverwendung (B1-Niveau)

5

Alter

maximal anrechenbare Punkte: 15

bis 30 Jahre

bis 40 Jahre

bis 50 Jahre

15

10

5

Summe der maximal anrechenbaren Punkte:

90

Zusatzpunkte für Englischkenntnisse, sofern die vorherrschende Unternehmenssprache Englisch ist5

erforderliche Mindestpunkte:

55

Welche Berufe gelten als Mangelberufe?

Die Mangelberufe werden vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft jährlich in einer Verordnung kundgemacht (Fachkräfteverordnung).

Welche Berufe als Mangelberufe festgelegt werden, hängt von der Entwicklung des Arbeitsmarktes in Österreich ab.

Hier finden Sie eine Liste der bundesweiten Mangelberufe und der regionalen Mangelberufe für 2024:

Hinweis:
Über das Berufsinformationssystem (BIS) des Arbeitsmarktservice erhalten Sie detaillierte Informationen (z.B. Tätigkeitsbeschreibung, Einkommen, Ausbildung) zu den einzelnen Berufen.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist entweder von Ihnen als AntragsstellerIn persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) Ihres Heimatstaates bzw. des Staates, in dem Sie niedergelassen sind oder von Ihrem/r potenziellen ArbeitgeberIn bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland (Landeshauptmann/Landeshauptfrau bzw. ermächtigte Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) zu beantragen. Der Antrag kann auch nach rechtmäßiger Einreise und während des rechtmäßigen Aufenthalts bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde (Landeshauptmann/Landeshauptfrau bzw. ermächtigte Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) im Inland gestellt werden.

Gemeinsam mit dem Antrag ist auch eine Arbeitgebererklärung vorzulegen. Das ist eine Bestätigung des Unternehmens mit genauen Angaben zum künftigen Arbeitsplatz.

Hinweis:
Wenn Sie sich im Behördenverfahren vertreten lassen möchten, beachten Sie bitte, dass Ihre österreichische Vertretung eine entsprechende Befugnis besitzen muss. Anderenfalls muss die Vertretung abgelehnt werden.

 

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Welche Dokumente sind vorzulegen?

Für die Erteilung des Aufenthaltstitels sind insbesondere folgende Dokumente vorzulegen:

  • gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass)
  • Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe: 45x35mm)
  • Nachweis über eine Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt (Pflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherungspolizze)

Auf Verlangen der Behörde sind gegebenenfalls auch weitere Urkunden vorzulegen.


Viele Behörden verlangen beispielsweise im Rahmen eines Erstantrags die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges. Die Vorlage eines solchen schon bei der Antragstellung kann jedenfalls zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen.

Für die Prüfung der einzelnen Kriterien nach dem Punktesystem (siehe oben) sind folgende Dokumente vorzulegen:

1.   Qualifikation

Berufsausbildung

  • Zeugnis oder Diplom der abgeschlossenen Berufsausbildung

Universitätsreifenachweis (Matura, Abitur)

  • Zeugnis über einen Schulabschluss, der der allgemeinen Universitätsreife entspricht

Studienabschluss

  • Urkunde über den erfolgreichen Abschluss eines dreijährigen Studiums an einer Universität oder anderen tertiären Bildungseinrichtung
  • Nachweis über den Status der Universität oder anderen tertiären Bildungseinrichtung

2.   Berufserfahrung

  • Dienstzeugnisse und Arbeitsbestätigung

3.   Sprachkenntnisse

Die Nachweise dürfen nicht älter als fünf Jahre sein.

Diplome und Zeugnisse über Deutschkenntnisse können insbesondere an folgenden Instituten erworben werden: ÖSD, Goethe-Institut, Telc GmbH, Österreichischer Integrationsfonds

Als Nachweis von Englischkenntnissen werden insbesondere folgende Diplome und Zeugnisse anerkannt: Cambridge Certificate, TELC-Zertifikat, IELTS-Sprachdiplom, TOEIC-Sprachdiplom, TOEFL-Sprachdiplom.  

Hinweis:
Die Urkunden und Nachweise sind im Original und in Kopie vorzulegen. Nicht in Deutsch oder Englisch verfasste Urkunden sind auf Deutsch oder Englisch zu übersetzen. Zur besseren Prüfung kann die Behörde verlangen, dass die Dokumente zu beglaubigen sind.

Wann wird eine Rot-Weiß-Rot – Karte ausgestellt?

Die Vertretungsbehörde bzw. die Aufenthaltsbehörde leitet Ihren Antrag samt den vorgelegten Unterlagen an das Arbeitsmarktservice (AMS) weiter. Das AMS prüft, ob die erforderlichen Punkte erreicht wurden, eine Berufsausbildung im Mangelberuf vorliegt und die Beschäftigung adäquat entlohnt wird.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, übermittelt das AMS der Aufenthaltsbehörde eine Bestätigung und die Aufenthaltsbehörde stellt die Rot-Weiß-Rot – Karte aus, sofern die sonstigen allgemeinen Voraussetzungen (ausgenommen eine ortsübliche Unterkunft und vorhandene Unterhaltsmittel) erfüllt sind. Wird dem Antrag stattgegeben, so teilt Ihnen dies die Vertretungsbehörde mit. Sollte für Sie eine Visumpflicht bestehen, müssen Sie ein Visum D zur Einreise nach Österreich und zur Abholung des Aufenthaltstitels beantragen.

Die Rot-Weiß-Rot – Karte berechtigt Sie zur befristeten Niederlassung sowie zur Beschäftigung bei dem im Antrag angegebenen Unternehmen und sie berechtigt auch zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit, wenn diese der unselbständigen Beschäftigung des untergeordnet ist und alle gesetzlichen Erfordernisse für deren Ausübung erfüllt sind.

Wann wird eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus ausgestellt?

Sie können bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland (Landeshauptmann/Landeshauptfrau bzw. ermächtigte Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate zumindest 21 Monate unter den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt waren. Die Prüfung obliegt dem Arbeitsmarktservice.

Die Rot-Weiß-Rot – Karte plus berechtigt zur befristeten Niederlassung sowie zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.

Nähere Informationen zur Rot-Weiß-Rot – Karte plus finden Sie hier.

Praxisbeispiel „Fachkräfte in Mangelberufen“

Ein Unternehmen möchte einen serbischen Dachdecker beschäftigen.
Dachdecker sind in diesem Jahr in der Mangelberufsliste enthalten. Der
serbische Dachdecker hat eine entsprechende abgeschlossene
Berufsausbildung, verfügt über zehn Jahre Berufserfahrung,
ist 29 Jahre alt und weist Basiskenntnisse in Deutsch auf.

Der Dachdecker erreicht 70 Punkte (30 Punkte für
Qualifikation, weitere 20 Punkte für Berufserfahrung,
5 Punkte für Deutschkenntnisse und schließlich
15 Punkte für sein Alter) und kann die
Rot-Weiß-Rot – Karte beantragen.

Bild zur Verfügung gestellt von der WKÖ

Weitere Informationen und nützliche Links

Gebühren

  • Eingabegebühr: € 120
  • Erteilungsgebühr: € 20
  • Personalisierungskosten (Abnahme Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift): € 20

Formulare

Gesetze und Grundlagen

Links

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