Arbeitnehmervertretung
Die Gewerkschaften
Die Gewerkschaften haben in Österreich eine lange Tradition und sind politisch einflussreich. Die Gewerkschaften sind im Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) organisiert. Es gibt neun Landesorganisationen. In Österreich sind etwa 1,4 Millionen ArbeitnehmerInnen in der Gewerkschaft organisiert.
Gewerkschaftsmitglied wird man per Antrag. Bei ArbeitnehmerInnen werden die Gewerkschaftsbeiträge monatlich direkt vom Lohn oder Gehalt abgezogen. Die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft ergibt sich aus der beruflichen Tätigkeit und der Zugehörigkeit zu einer Branche.
Die Gewerkschaften vertreten die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der ArbeitnehmerInnen gegenüber den ArbeitgeberInnen, dem Staat und den politischen Parteien.
Zu den Aufgaben des ÖGB gehören zum Beispiel:
- Verhandlung von Kollektivverträgen
- überbetriebliche Mitbestimmung im Rahmen der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft
- Durchsetzung sozialer Verbesserungen
- Sicherung sozialer Standards
- Sicherung der Reallöhne
- rechtliche Beratung der Mitglieder
Die Arbeiterkammern
Die Arbeiterkammern vertreten österreichweit etwa drei Millionen ArbeitnehmerInnen und kooperieren eng mit den Gewerkschaften. Die Mitgliedschaft ist eine Pflichtmitgliedschaft. Der Arbeiterkammerbeitrag, die so genannte Arbeiterkammerumlage, wird automatisch von Lohn und Gehalt abgezogen und beträgt 0,5 Prozent des Bruttolohns.
Die Arbeiterkammer vertritt wie der ÖGB die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Interessen der ArbeitnehmerInnen gegenüber ArbeitgeberInnen, Staat und Parteien. Als direktes Service für ArbeitnehmerInnen werden u.a. Beratung im Arbeitsrecht, Rechtsvertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht, Arbeitnehmerschutz, Lehrlings- und Jugendschutz, Beratung bei Sozialversicherungs-, Lohnverrechnungs- und Steuerfragen und Konsumentenschutz angeboten.
Die neun Arbeiterkammern – jeweils auf Ebene eines Bundeslandes – werden in der Bundesarbeitskammer zusammengefasst . Auch die Arbeiterkammern haben politisch großen Einfluss in Österreich und sind eine wichtige Säule der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft.
Der Betriebsrat
Im Unternehmen/im Betrieb sind ArbeitnehmerInnen grundsätzlich durch Betriebsräte vertreten. Bei einer ständigen Betriebsgröße von mehr als fünf ArbeitnehmerInnen kann ein Betriebsrat bestellt werden. Der Betriebsrat wird von den ArbeitnehmerInnen eines Betriebes gewählt.
Dem Betriebsrat kommt in erster Linie die Aufgabe zu, die ArbeitnehmerInnen gegenüber dem/der BetriebsinhaberIn zu vertreten. Betriebsräte werden beispielsweise bei Kündigungen oder Einstellungen herangezogen und erteilen ArbeitnehmerInnen bei arbeitsrechtlichen Fragen Auskünfte.
Andere Interessenvertretungen
Interessen von selbständig Erwerbstätigen werden durch die Wirtschaftskammer und ihre Fachorganisationen, andere Kammern (z.B. Apothekerkammer), Verbände und Vereinigungen (z.B. Industriellenvereinigung) vertreten. Weitere Informationen finden Sie bei der Wirtschaftskammer Österreich und deren Landesorganisationen.