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Bildungssystem

Kinder von 0 bis 6 Jahren

Eine Betreuung von Kleinkindern und Vorschulkindern findet in so genannten Kinderkrippen (für Babys und Kleinkinder), in Kindergärten (3 bis 6 Jahre) und Vorschulen (ab 5 Jahren) statt.
Kleinkinder (ab durchschnittlich 2 Jahren) werden auch – besonders in Kleinstädten und ländlichen Regionen – in Kleinstgruppen von so genannten „Tagesmüttern“ betreut.

Schulpflicht

Die Schulpflicht in Österreich dauert neun Jahre (vom 6. bis zum 15. Lebensjahr, 1.-9. Schulstufe).

Die ersten vier Jahre der Schulpflicht werden in der Volksschule (Grundschule) absolviert, ab dem 10. Lebensjahr kann entweder eine Hauptschule (auch Kooperative Mittelschule genannt), in einigen Bundesländern beispielsweise in Wien die „Neue Mittelschule“ (Modellversuch) oder die Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule (auch AHS oder Gymnasium genannt) besucht werden. Alle diese Schulformen umfassen vier Schulstufen.

Das neunte Schuljahr (14.-15. Lebensjahr) kann in einer Polytechnischen Schule (deren Schwerpunkt im Bereich Berufsorientierung und Berufsvorbereitung auf eine Lehre liegt) oder in anderen Schulformen absolviert werden.

Sonderpädagogik

Für Kinder mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf (z.B. bei massiven Lerndefiziten etc.) gibt es Schulsonderformen für die ersten acht bis neun Jahre ihrer Schulbildung (z.B. Sonderschulen oder Sonderpädagogische Zentren).
Häufig werden diese Kinder aber auch gemeinsam mit anderen in der Regelschule in so genannten Integrationsklassen unterrichtet.

Ausbildungspflicht

In Österreich gilt eine neunjährige Schulpflicht. Darüber hinaus gibt es für alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr die gesetzliche Verpflichtung, eine weiterführende Schul-, Lehr- oder sonstige Ausbildung zu machen.

Weiterführende Schulformen

Berufsbildende mittlere Schulen (ab dem 14. Lebensjahr, 9.-11. oder 12. Schulstufe) schließen mit einer Fachprüfung ab; berufsbildende höhere Schulen (ab dem 14. Lebensjahr, 9.-13. Schulstufe) schließen mit einer Fachprüfung und der allgemeinen Reifeprüfung (Matura) ab.
Nach Absolvierung von berufsbildenden Schulen hat man je nach Schultyp unterschiedliche Berufsberechtigungen für einen oder mehrere Berufe erworben.

Die Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) und das Oberstufengymnasium (ab dem 14. Lebensjahr, 9.-12. Schulstufe) schließen mit der Matura (Reifeprüfung) ab.

Lehre

Rund 250 Berufe können in einer beruflichen Erstausbildung (Lehre) ab dem 15. Lebensjahr gelernt werden. Die meisten Lehrausbildungen dauern zwischen drei und vier Jahren. Der Beruf wird gleichzeitig in einem Betrieb und in der Berufsschule gelernt.
Nach der Lehrzeit absolvieren die Jugendlichen (Lehrlinge) eine Lehrabschlussprüfung und sind dann FacharbeiterInnen (Geselle/Gesellin).

Universität, Hochschule

Die Matura (Reifeprüfung) ist die Voraussetzung für ein Hochschulstudium (Universität, Hochschule, Fachhochschule, Kolleg).
AbsolventInnen von berufsbildenden mittleren Schulen oder LehrabsolventInnen können über die so genannte „Berufsreifeprüfung“ oder „Berufsmatura“ Hochschulreife erlangen. AbsolventInnen von Hauptschulen oder SchulabbrecherInnen können über die „Studienberechtigungsprüfung“ Hochschulreife erlangen.

In Österreich gibt es eine Vielzahl an technischen, humanwissenschaftlichen, künstlerischen und anderen Studienmöglichkeiten. Fachhochschulen bieten eine praxisorientierte Ausbildung, die einen direkten Einstieg in den Beruf ermöglicht. Pädagogische Hochschulen bilden Volksschul-, Hauptschul-, SonderschullehrerInnen und LehrerInnen an Polytechnischen Schulen aus.

Erwachsenenbildung

In Österreich gibt es auch allgemeinbildende und berufsbildende Schulen sowie Fachhochschulen und Universitätslehrgänge für Berufstätige, die in Abendform angeboten werden.

Privatschulen

Der Anteil an Privatschulen beträgt in Österreich etwa acht Prozent. Die meisten Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht sind konfessionelle Schulen, daneben gibt es auch einige Schulen, die nach einem eigenen System unterrichten. In Privatschulen ist Schulgeld zu entrichten. In öffentlichen Schulen gibt es kein Schulgeld! Die Qualität der öffentlichen Schulen ist im Vergleich zu einigen anderen Schulsystemen in Europa sehr hoch.

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