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Politik, Verwaltung, Recht

Die Verfassung

Österreich ist eine demokratische Republik. Das Staatsgebiet setzt sich aus neun Bundesländern zusammen. Hauptstadt des Landes und Sitz der obersten Bundesbehörden ist Wien. Österreich ist seit 1995 Mitglied der Europäischen Union.

Derzeit sind im österreichischen Parlament die folgenden fünf Parteien vertreten: die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ), die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), die Grünen und die NEOS.

Wahlen

Alle von der Verfassung eingerichteten politischen Institutionen leiten sich direkt oder indirekt von geheimen, persönlichen und gleichen Wahlen ab.

Die österreichischen StaatsbürgerInnen wählen

  • den Nationalrat (Volkskammer des Parlaments) – alle fünf Jahre
  • die Landtage (Parlamente der Bundesländer) – alle fünf bis sechs Jahre
  • die Gemeinderäte (es können auch in der Gemeinde wohnhafte EU-BürgerInnen wählen) – alle fünf bis sechs Jahre
  • die österreichischen Abgeordneten zum europäischen Parlament (auch in Österreich wohnhafte EU-BürgerInnen haben Wahlrecht)
  • den Bundespräsidenten/die Bundespräsidentin – alle sechs Jahre

Weitere Instrumente der Demokratie sind Volksbefragung, Volksabstimmung und Volksbegehren.

Wählen dürfen alle ÖsterreicherInnen (fallweise nicht-österreichische EU-StaatsbürgerInnen), die vor dem Stichtag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Das Parlament

Das österreichische Parlament hat zwei Kammern: den Nationalrat und den Bundesrat.

Der Nationalrat ist das wichtigste gesetzgebende Organ. Die Vorbereitung und Umsetzung der Gesetze geschehen in der Bundesregierung bzw. in den Landesregierungen. Die gesetzgeberischen Aufgaben erfüllt auf Bundesebene der Nationalrat in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat. Das Parlament hat die Aufgabe, die Bundesregierung zu kontrollieren. 

Der Bundesrat vertritt die Interessen der Bundesländer im Parlament. Die Landtage vertreten die Interessen der BürgerInnen in den einzelnen Bundesländern. Jedes Bundesland wird von einer Landesregierung verwaltet, an deren Spitze der vom Landtag gewählte Landeshauptmann steht.

Die Bundesregierung

Zu den Aufgaben der Bundesregierung gehört die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, die anschließend dem Parlament vorgelegt werden. An der Spitze der Bundesregierung steht ein/e BundeskanzlerIn, der/die mit einem/einer VizekanzlerIn, BundesministerInnen und StaatssekretärInnen die Regierungsgeschäfte führt. Die Bundesregierung ist verantwortlich für die Umsetzung der geltenden Gesetze.

Die Rechtsprechung

In Österreich geht die Rechtsprechung vom Bund aus. Urteile und Gerichtsentscheide werden im Namen der Republik verkündet und veröffentlicht. RichterInnen sind in der Ausübung ihres Amtes unabhängig. Die Verhandlungen vor den Zivil- und Strafgerichten sind grundsätzlich mündlich und öffentlich. Die letzte Berufungsinstanz bei zivil- und strafrechtlichen Verfahren ist der Oberste Gerichtshof.

Die judikative und exekutive Gewalt sind auf allen Ebenen der Rechtsprechung streng voneinander getrennt. Die Polizei, als exekutive Gewalt, untersteht der Republik Österreich (Bundesministerium für Inneres).

In Österreich gibt es, ähnlich wie in anderen Ländern, vier Gerichtsinstanzen: Bezirksgericht, Landesgericht, Oberlandesgericht, Oberster Gerichtshof.

Das Verwaltungsgericht ist zuständig für Meinungsverschiedenheiten im Hinblick auf Entscheidungen der Verwaltungsbehörden. Das Verfassungsgericht wiederum verhandelt Klagen gegen die Bundes-, Landes-, Regional- und Kommunalbehörden.

Hinweis:
An den Gerichtstagen (z.B. ein Tag pro Woche an den Bezirksgerichten) können sich interessierte Personen bei einer ersten unentgeltlichen Rechtsberatung über ihre Rechte und Pflichten vor Gericht informieren.

Die Grundrechte

Für alle StaatsbürgerInnen gelten die in der Verfassung verankerten Grundrechte: „Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seiner Abstammung, seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Klasse oder Religion benachteiligt oder bevorzugt werden.“

1958 ratifizierte Österreich die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates.

Weitere Informationen und nützliche Links

Links

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