Integration in Österreich
Integration heißt:
Menschen kommen in eine Gemeinschaft hinein.
Zum Beispiel Ausländer und Ausländerinnen,
die nach Österreich kommen.
Diese Menschen sollen am Leben in Österreich teilnehmen.
Dafür müssen sie zum Beispiel Deutsch lernen.
Damit können sie leichter einen Job finden
und für sich selbst sorgen.
Ausländer und Ausländerinnen sollen aber schon
etwas Deutsch können, bevor sie nach Österreich kommen.
Integrations-Vereinbarung
Das ist eine Vereinbarung zwischen Österreich und Personen aus dem Ausland.
Die Vereinbarung ist für Personen,
- die nicht aus der EU kommen
- die nicht aus Island, Liechtenstein oder Norwegen kommen
- die nicht aus der Schweiz kommen
Die Ausländer und Ausländerinnen verpflichten sich dazu,
in 2 Jahren genügend Wissen für eine Integration zu erwerben.
Ausländer und Ausländerinnen sollen in Österreich
an allen Lebens-Bereichen teilnehmen können.
Dafür müssen sie nicht nur Deutsch lernen.
Sie sollen auch wissen, nach welchen Werten
die Menschen in Österreich leben.
Und sie müssen sich mit der Staats-Ordnung in Österreich auskennen.
Die Staats-Ordnung sagt, wer in einem Staat bestimmen darf.
Zum Beispiel, wer Gesetze machen darf.
Die Integrations-Vereinbarung gilt nicht für anerkannte Flüchtlinge
oder Personen mit einem befristeten Schutz vor Abschiebung.
Es gibt Kurse für Ausländer und Ausländerinnen,
wo sie Deutsch lernen können.
Dort können sie auch etwas über die Werte und die Staats-Ordnung lernen.
Manche Ausländer und Ausländerinnen bekommen Förderungen für die Kurse.
Spätestens nach 2 Jahren müssen Ausländer und Ausländerinnen
die Integrations-Vereinbarung erfüllen.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Sie können zum Beispiel eine Integrations-Prüfung machen.
Für die Prüfung müssen sie Deutsch auf der Stufe A2 können.
Das bedeutet:
Sie können häufige Wörter verstehen,
zum Beispiel wenn es um die Familie, das Einkaufen oder die Arbeit geht.
Sie können sich in einfachen Situationen verständigen,
zum Beispiel über ihre Herkunft, ihre Ausbildung oder ihre direkte Umgebung.
Manche Ausländer und Ausländerinnen müssen
die Integrations-Vereinbarung nicht erfüllen,
zum Beispiel Kinder oder Kranke.
Staats-Bürgerschaft
Staats-Bürgerschaft bedeutet, dass die Menschen zu einem Land gehören.
Und dass sie einen Ausweis von dem Land haben.
Die österreichische Staats-Bürgerschaft kann man
auf verschiedene Arten bekommen:
- durch Abstammung
- durch Verleihung
Abstammung
Ein Kind bekommt die österreichische Staats-Bürgerschaft automatisch,
- wenn das Kind eine österreichische Mutter hat oder
- wenn das Kind einen österreichischen Vater hat
und die Eltern verheiratet sind
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind,
bekommt ein Kind die österreichische Staats-Bürgerschaft
- wenn das Kind einen österreichischen Vater hat
und der Vater das Kind sofort nach der Geburt anerkennt.
Verleihung
Man bekommt die österreichische Staats-Bürgerschaft auch,
wenn man schon 10 Jahre in Österreich lebt
und wenn man alle Bedingungen erfüllt.
Solche Bedingen sind zum Beispiel:
- Man darf nicht gegen das Gesetz verstoßen haben.
- Man muss ein regelmäßiges und festes Einkommen haben,
von dem man leben kann. - Man muss gut genug Deutsch können,
damit man in Österreich arbeiten kann.
Oder damit man eine Ausbildung machen kann.
Oder damit man mit öffentlichen Stellen sprechen kann. - Man muss sich mit den Werten und mit der Rechts-Ordnung
in Österreich auskennen. - Man muss seine bisherige Staats-Bürgerschaft aufgeben.
Wenn man alle Bedingungen erfüllt, kann man
einen Antrag auf Verleihung von der Staats-Bürgerschaft stellen.
Mehr Informationen bekommen Sie
bei der Landes-Regierung von Ihrem Bundesland.
Bitte klicken Sie auf diesen Link: Amt der Landes-Regierung
Die Informationen gibt es nur in schwerer Sprache.
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