Start-up-GründerInnen
Als Staatsangehörige/r eines Drittstaats können Sie eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Start-up-GründerInnen beantragen, wenn
- Sie im Rahmen eines neu zu gründenden Unternehmens innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien entwickeln und in den Markt einführen,
- dazu einen schlüssigen Businessplan für die Gründung und den Betrieb des Unternehmens vorlegen,
- wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung des geplanten Unternehmens tatsächlich persönlich ausüben,
- Kapital für das zu gründende Unternehmen in der Höhe von mindestens € 30.000, davon zumindest die Hälfte Eigenkapital, nachweisen und
- Sie nach folgenden Kriterien mindestens 50 Punkte erreichen:
Zulassungskriterien für Start-up-GründerInnen | Punkte |
Qualifikation | maximal anrechenbare Punkte: 30 |
abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Tätigkeit | 20 |
Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit zumindest dreijähriger Mindestdauer | 20 |
Abschluss eines Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums oder einer Berufsausbildung in Österreich | 30 |
Ausbildungsadäquate Berufserfahrung | maximal anrechenbare Punkte: 10 |
Berufserfahrung (pro Halbjahr) | 1 |
Sprachkenntnisse | maximal anrechenbare Punkte: 15 |
Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A2-Niveau) | 5 |
Deutschkenntnisse zur selbstständigen oder zur vertieften selbstständigen Sprachverwendung (B1-B2-Niveau) | 10 |
Englischkenntnisse zur vertieften selbständigen Sprachverwendung (B2-Niveau) | 10 |
Deutschkenntnisse zur kompetenten Sprachverwendung (C1-C2-Niveau) | 15 |
Französischkenntnisse zur selbstständigen Sprachverwendung (B1-Niveau) | 5 |
Spanischkenntnisse zur selbstständigen Sprachverwendung (B1-Niveau) | 5 |
Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse zur selbstständigen Sprachverwendung (B1-Niveau) | 5 |
Zusatzpunkte | maximal anrechenbare Punkte: 30 |
Zusätzlich nachgewiesenes Kapital von mindestens € 50.000 | 10 |
Aufnahme in einem Gründerzentrum oder Förderung durch eine Start-up-Förderstelle in Österreich | 10 |
Alter bis 35 Jahre | 10 |
Summe der maximal anrechenbaren Punkte: | 85 |
erforderliche Mindestpunkte: | 50 |
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist von Ihnen persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) Ihres Heimatstaates bzw. des Staates in dem Sie niedergelassen sind, zu beantragen.
Der Antrag kann auch nach rechtmäßiger Einreise und während des rechtmäßigen Aufenthalts bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde (Landeshauptmann/Landeshauptfrau bzw. ermächtigte Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) im Inland gestellt werden.
Welche Dokumente sind vorzulegen?
- gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass)
- Lichtbild, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Größe 45x35mm)
- Nachweis über eine Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt (Pflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherungspolizze)
- zum Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung ein entsprechendes Zeugnis oder Diplom
- zum Nachweis spezieller Kenntnisse und Fertigkeiten:
- Dienst- oder Ausbildungszeugnis und
- Arbeitsbestätigung
- zum Nachweis eines Studienabschlusses an einer tertiären Bildungseinrichtung mit zumindest dreijähriger Mindestdauer:
- Urkunde über den erfolgreichen Abschluss des Studiums und
- Nachweis über den Status der Universität oder sonstigen tertiären Bildungseinrichtung
- zum Nachweis eines Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktorratsstudiums oder einer Berufsausbildung in Österreich:
- Urkunde über den erfolgreichen Abschluss des Studiums oder
- Lehrabschlusszeugnis
- zum Nachweis von Berufserfahrung:
- Dienstzeugnis und
- Arbeitsbestätigung
- zum Nachweis von Kenntnissen der deutschen oder englischen Sprache ein diese Kenntnisse bestätigendes international anerkanntes Sprachdiplom oder Kurszeugnis, das nicht älter als fünf Jahre ist.
- Nachweis von Investitionskapital einschließlich des verfügbaren Eigenkapitals
- zum Nachweis für die Aufnahme in ein Gründerzentrum oder Förderung durch eine Start-up-Förderstelle in Österreich ein Vertrag mit der entsprechenden Einrichtung
- ein Businessplan und Dokumente zum Nachweis für die Innovation betreffend die Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien
- zum Nachweis des wesentlichen Einflusses auf die Geschäftsordnung des geplanten Unternehmens der Gesellschaftsvertrag des Unternehmens, es sei denn, es handelt sich um ein "Ein-Personen-Unternehmen".
- Nachweis der für die selbständige Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen
- erforderlichenfalls (bereits vorhandene) Berechtigungen zur Gewerbeausübung
Auf Verlangen der Behörde sind gegebenenfalls auch weitere Urkunden vorzulegen.
Viele Behörden verlangen beispielsweise im Rahmen eines Erstantrags die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges. Die Vorlage eines solchen schon bei der Antragstellung kann jedenfalls zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen.
Hinweis:
Die Urkunden und Nachweise sind im Original und in Kopie vorzulegen. Nicht in Deutsch oder Englisch verfasste Urkunden sind auf Deutsch oder Englisch zu übersetzen. Zur besseren Prüfung kann die Behörde verlangen, dass die Dokumente zu beglaubigen sind.
Wann wird eine Rot-Weiß-Rot – Karte ausgestellt?
Die Aufenthaltsbehörde leitet Ihren Antrag samt der vorgelegten Unterlagen an das Arbeitsmarktservice (AMS) weiter. Das AMS erstellt binnen drei Wochen ein Gutachten über den gesamtwirtschaftlichen Nutzen der Erwerbstätigkeit, insbesondere hinsichtlich des Transfers von Investitionskapital und/oder der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, leitet das AMS ein positives Gutachten an die Aufenthaltsbehörde weiter. Die Aufenthaltsbehörde stellt die Rot-Weiß-Rot – Karte aus, sofern auch die sonstigen allgemeinen Voraussetzungen (ausgenommen eine ortsübliche Unterkunft und vorhandene Unterhaltsmittel) vorliegen.
Wird dem Antrag stattgegeben, so teilt Ihnen dies die Vertretungsbehörde mit. Wenn für Sie eine Visumpflicht besteht, müssen Sie ein Visum D zur Einreise nach Österreich und zur Abholung des Aufenthaltstitels beantragen.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte wird für maximal 24 Monate ausgestellt und berechtigt Sie zur befristeten Niederlassung sowie zur selbständigen Erwerbstätigkeit.
Welcher Aufenthaltstitel wird nach zwei Jahren erteilt?
Als Start-up GründerIn erhalten Sie in den ersten zwei Jahren eine Rot-Weiß-Rot – Karte, danach bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus. Die Rot-Weiß-Rot – Karte plus berechtigt Sie zur befristeten Niederlassung sowie zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang (selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit, nicht auf eine/n bestimmte/n ArbeitgeberIn beschränkt).
Können Start-up-GründerInnen eine unselbständige Beschäftigung aufnehmen?
Um eine unselbständige Beschäftigung aufzunehmen, können Sie im Rahmen eines Zweckwechsels auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Besonders Hochqualifizierte, Sonstige Schlüsselkräfte oder Fachkräfte in einem Mangelberuf umsteigen. Dazu müssen Sie die entsprechenden Voraussetzungen und Punkte erreichen und ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorlegen.
Praxisbeispiel "Start-up-GründerInnen"
Akina Sukihara ist 29 Jahre alt und hat in Tokio ein Master-Studium der Ingenieurswissenschaften absolviert. Sie möchte in Österreich eine
innovative Roboterhand entwickeln, die es in dieser Form hier
noch nicht gibt.
Dazu möchte sie ihr eigenes Unternehmen gründen, hat bereits einen
schlüssigen Business-Plan entwickelt und verfügt für die Gründung über
ein Kapital von € 100.000. Sie beantragt eine Rot-Weiß-Rot-Karte für
Start-up-GründerInnen und erhält 20 Punkte für ihr abgeschlossenes
Masterstudium und 10 Punkte, weil sie jünger als 35 Jahre alt ist.
Sie hat schon zwei Jahre Berufserfahrung als
Ingenieurin und verfügt über Englischkenntnisse auf
B2-Niveau. Für die Berufserfahrung erhält sie 4 Punkte
und für die Sprachkenntnisse 10. Sie kann darüber hinaus
Förderungen in der Höhe von 60.000 € nachweisen, wodurch
sie weitere 10 Punkte bekommt.
Weitere Informationen und nützliche Links
Gebühren
- Eingabegebühr: € 120
- Erteilungsgebühr: € 20
- Personalisierungskosten (Abnahme Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift): € 20